Rechtssicherheit trotz Google Plus Button & Abmahnungen im Internet vorbeugen

Rechtssicherheit für Webseiten - Abmahnung wegen Faceboo-Like-ButtonRechtssichere Webseite und Abmahnung im Internet vorbeugen, trotz  Einsatz des Google Plus Buttons

Hinweis: Da Abmahnungen im Internet keine Seltenheit sind, möchte ich dich mit diesem Artikel auf ein spezielles Problem für die Rechtssicherheit von Webseiten hinweisen. Allerdings stellt dieser Artikel keine Rechtsbelehrung dar, dafür solltest du dich an einen spezialisierten Anwalt wenden.

Wann ist eine Webseite rechtssicher?

Bereits vor einiger Zeit hatte ich in einem Artikel darauf hingewiesen, auf eine rechtssichere Webseite zu achten, um Abmahnungen vorzubeugen.

Um Rechtssicherheit für deine Webseite zu gewährleisten, solltest du die Pflichtangaben, die im § 5 des Telemediengesetzes TMG gefordert werden, unbedingt bereitstellen.

Hierzu zählen:

Das Impressum, bei dem folgendes zu beachten gilt: es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar, allgemein verständlich und ohne große Mühen auffindbar sein.

Rechtsanwalt Sören Siebert stellt auf seiner Webseite einen kostenlosen Impressum Generator zur Verfügung, mit dem du schnell und einfach ein individuelles Impressum erstellen kannst. Damit minderst du natürlich das Risiko, abgemahnt zu werden.

Eine Datenschutzerklärung, die auf die Speicherung von Nutzer-Daten hinweisen muss. Hier sollte dann eben auch auf die Nutzung der Social Media Plugins hingewiesen werden.

Sinnvoll ist auch, einen Disclaimer mit einzubauen.

Auch die Datenschutzerklärung, inklusive Facebook, Google Plus und Twitter-Buttons, kannst du dir zusammen mit dem Impressum mit dem Impressum-Generator generieren lassen.

Welches rechtliche Risiko besteht beim Einsatz des Google Plus (+1) Buttons?

Obwohl viele Webseiten die Nutzung des Facebook-Like-Buttons bereits in ihre Datenschutzerklärung integriert haben, ist dies bei dem erst später eingeführten Google +1 Button bei vielen noch nicht der Fall.

Wer den Google +1 Button noch nicht nutzt, kann sich in einem Artikel über die Einführung des Google +1 Buttons darüber informieren. http://dein-zweites-standbein.eu/virales-marketing/neuer-empfehlungsdienst-1-button-neu-von-google/

Deshalb verweist Rechtsanwalt Thomas Schwenke auf dem Blog Spreerecht auf das rechtliche Risiko beim Einsatz des Google +1 Buttons hin und stellt eine Muster-Datenschutzerklärung kostenlos zu Verfügung.

In seinem Artikel weist er darauf hin, dass der Google +1 Button das Gegenstück ist zum Facebook Like-Button und auch die rechtlichen Risiken mit denen des Like-Button vergleichbar sind.

Zitat aus erwähntem Artikel zur Rechtslage beim Google +1 Button:

„Die Datenschutzerklärungen zu Google+ wirken schlank und verständlich. Auch die Datenschutzerklärung zum “+1″-Button. Doch wie bei Facebook, sagt Google nicht, welche Daten der Button bei Nichtmitgliedern erhebt. Das heißt man muss Vermutungen anstellen.

Google hat bisher die Ansicht vertreten, dass die IP-Adresse anonym ist. Daher wird zum Beispiel bei Google-Analytics die IP-Adresse standardmäßig gespeichert und muss per Hand anonymisiert werden. Daher meine ich, dass man auch bei der “+1″-Schaltfläche davon ausgehen kann, dass die IP-Adresse miterfasst wird…

…Die Folge ist dann, dass auch der “+1″-Button eine Datenschutzverletzung darstellt.“

1. Abmahnung wegen Facebook-Like Button

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Fazit:

Der Einsatz von Social Media Button ist inzwischen aus dem Internet-Business nicht mehr wegzudenken.
Jedoch solltest du deine Webseite dabei so rechtssicher wir möglich machen und in deiner Datenschutzerklärung auf den Hinweis zu den Social Buttons wie Facebook, Google Plus und Twitter hinweisen.

Ein weiterer Hinweis für die Rechtssicherheit deiner Webseite noch zum Schluss: auch auf den Einsatz von Google Analytics oder Google Adsense solltest du in deiner Datenschutzerklärung unbedingt hinweisen.

Falls du dein Impressum mit dem Impressum Generator von Rechtsanwalt Sören Siebert generierst, kannst du auswählen, welche dieser Dienste du auf deiner Seite nutzt und diese sind dann in deiner Datenschutzerklärung enthalten.

Hast du deine Datenschutzerklärung schon angepasst oder nutzt du diesen Dienst noch nicht?

 

6 Gedanken zu „Rechtssicherheit trotz Google Plus Button & Abmahnungen im Internet vorbeugen“

  1. Ich hab so das Gefühl das sich Deutschland langsam aber sicher vom www verabschiedet .In den meisten Ländern funktioniert alles reibungslos nur wir Deutschen müßen natürlich wieder mal alles besser machen . Es werden  dadurch wahrscheinlich sehr viele Webseitenbetreiber die auf diese Art Werbung angewiesen sind vom Netz gehen da Ihr kleiner Nebenverdienst nicht mehr möglich ist. Mein Vorschlag : schaltet doch das ganze Internet in Deutschland ab dann ist endlich Ruhe

    • Hallo Robert,
      das wollen wir doch nun auch nicht, oder ;-) Was würden wir denn machen ohne unser www???
      Aber mal ernsthaft, das Problem mit Facebook und dem Datenschutz ist ja nun lange bekannt und sicher kann auch keiner der vielen Facebook Nutzer sagen, er hätte nichts geahnt.
      Das jetzt die Wogen gar so hochschlagen hat vielleicht etwas mit dem berühmten „Sommerloch“ zu tun, trotzdem wäre es in unserer aller Sinn, wenn die Verantwortlichen von Facebook sich endlich mal bewegen würden. Dieses Verbot ist natürlich krass, aber vielleicht bringt gerade das etwas. Ein Dialog zwischen den Parteien wäre schon gut, denn wie es bislang ist, auch außerhalb Schleswig-Holsteins, solltes es auch nicht bleiben. Diese rechtliche Grauzone, über die sich nicht mal die Juristen einig sind, lässt uns Webseitenbetreiber einfach unklar und mit Bauchgrummeln in der Luft hängen.
      Eine klare Lösung wäre da schon sinnvoll, ähnlich wie es ja jetzt mit Google-Analytics ist. Sonst zahlen wir Webseitenbetreiber eines Tages die Zeche.
      Einen schönen Abend noch!
      Liebe Grüße
      Gerlinde

  2. vielen dank für die erinnerung. man muss echt immer wachsam bleiben. hinter jeder chance lauert auch ein risiko … zumindest versuchen manche freundliche zeitgenossen aus durchaus sinnvollen innovationen im internet, unberechtigt kapital zu schlagen. danke für die hinweise.

    • Da ist was Wahres dran, immer wenn es neue Möglichkeiten und Chancen gibt, wird es auch Schattenseiten geben. That´s life :-)!
      Gruß

  3. Die Geschichte mit den Verboten geht ja noch weiter. In der Zeitschrift C't wurde von einem Fall berichtet, dass einem Bloger der Einsatz von Google Adsense verboten wurde, auch wegen Verletzung der Datenschutzbestimmungen. Hier wird wohl der Weg durch die Instanzen (Gerichte) beschritten.

    Dreh- und Angelpunkt ist immer die IP-Adresse. Auf den Ebenen der Landesgerichte gibt es hierzu widersprüchliche Urteile.
    Da der normale Websitebetreiber nur mittels richterlicher Verfügung imstande wäre, die "reale" Anschrift eines Besuchers in Erfahrung zu bringen, ist für diesen eine IP-Adresse kein persönliches Merkmal. Dies wurde auch von Landesgerichten so bestätigt (ich müsste nochmal nachschauen, um es genau zu sagen).
    Hat man aber (als Beispiel) seine Webseiten bei 1&1 gehostet und der Websitebesucher geht über einen 1&1 DSL Anschluß ins Netz, so könnte 1&1 eine solche Zuordnung vornehmen, weil hier Daten zusammenlaufen.
    Deshalb wurde von dem "angegriffenen" Blogger auch vom Datenschutzbeauftragten gefordert, er solle einen schriftlichen Nachweis seines Websitehosters vorlegen, dass von dessen Seite aus keine Daten von Websitebesuchern gespeichert werden, bzw. nach Auftreten wieder gelöscht werden. Ein solches Schreiben konnte der Blogger sogar vorlegen…, aber bei der Adsense-Geschichte entschied er sich zum Widerstand – zu recht, wie ich finde, denn die wenigsten verfügen über eine feste IP-Adresse und die dynamisch erzeugten IP-Adressen werden nach kurzer Zeit sowieso wieder gelöscht.
    Aber insgesamt ein Thema, das man weiterhin beobachten sollte, möchte man nicht in teure Fallen tappen.
    Beste Grüße
    Rüdiger

    • Hallo Rüdiger,
      vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar und deine sehr interessanten Hinweise zu diesem Thema.
      Das ist wirklich alles sehr chaotisch und der Otto-Normal-Webseitenbetreiber muss die Quittung für das Treiben der großen Global-Player zahlen.
      Ganz klar, Datenschutz muss sein, aber an die Richtigen kommen sie nicht ran und die „Kleinen“ haben das Nachsehen.
      Deine Geschichte mit dem 1&1 Fall ist auch wieder typisch dafür, dass man die Webseitenbetreiber in einer Grauzone im Unklaren lässt und nicht mal die Rechtsorgane sich einig sind, was man darf und was nicht. Schon krass in unserem „demokratischen Deutschland“.
      Interessant wir auch sein, was denn nun wird, falls man sich nicht – ähnlich wie bei Google – mit Facebook einig wird. Werden dann immer mehr deutsche Datenschützer nachziehen? Und selbst wenn nicht, das Damokles Schwert schwebt immer über den deutschen Webseitenbetreibern, wie bei jeder rechtlichen Grauzone.
      Interessant auch die Überlegung, ob man dann im Falle des Falles bei unseren Österreicher- und Schweizer Freunden weiter den Like-Button klicken und Fanpages besuchen, aber die Deutschen selbst diese Möglichkeiten nicht mehr nutzen dürfen.
      Es wird noch sehr spannend werden.
      Viele Grüße

Kommentare sind geschlossen.