Facebook Like-Button und Fanpages verstoßen laut ULD gegen deutsches Recht
Der Facebook-Like Button ist ja schon seit Längerem in der Diskussion der Datenschützer. Grund hierfür ist die Vermutung, dass Facebook die Nutzerdaten ohne deren ausdrückliche Genehmigung verwertet.
Deshalb ist es unbedingt erforderlich, einen entsprechenden Hinweis in die Datenschutzerklärung mit aufzunehmen, sobald man einen Facebook Like-Button auf seiner Webseite einbindet.
Auch ich habe bereits vor einiger Zeit in einem Artikel zur Rechtssicherheit trotz Facebook-Like Button darauf hingewiesen.
Neulich habe ich dann einen weiteren Artikel zu dem Thema veröffentlicht, mit einem Hinweis auf den Google +1 Button, der ja eigentlich das Gegenstück zum Facebook-Like Button ist.
Und jetzt schreibe ich schon wieder darüber! Warum das?
Die Ereignisse haben meinen Artikel quasi überholt und selbst die Landesregierung von Schleswig-Holstein ist davon überrumpelt worden, wie in einem Interview zum Ausdruck gebracht wurde.
Da zumindest für unsere Freunde aus Schleswig-Holstein nun der Hinweis auf die Datenschutzerklärung nicht mehr genügt, möchte ich hier nochmal darauf eingehen.
ULD verbietet Facebook Like-Button und Fanpages
Sowohl der Facebook Like-Button, als auch die Facebook Fanpages verstoßen laut dem Kieler Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD), gegen deutsches Datenschutzrecht und wurden deshalb vom ULD für alle Webseiten-Betreiber in Schleswig-Holstein verboten.
Der ULD sucht offen die Konfrontation mit Facebook und hofft wohl darauf, dass Facebook endlich Gesprächsbereitschaft zeigt zum Thema Datenschutz.
Alle Webseiten-Betreiber wurden aufgefordert, ihre Facebook Fanpages und Facebook Like-Button bis Ende September 2011 zu entfernen, da andernfalls ab Oktober 2011 sogar Bußgelder drohen.
Zwar gilt das erst mal nur für Schleswig-Holstein, allerdings bleibt abzuwarten, wie sich jetzt nach diesem Vorstoß die Datenschützer in den anderen Bundesländern verhalten werden.
Auch wird sich zeigen, ob die Facebook-Verantwortlichen jetzt doch endlich Gesprächsbereitschaft zeigen, ähnlich wie Google dies ja bereits macht.
Interview zur Rechtswidrigkeit von Facebook Like-Button und Fanpages
Henry Krasemann, Jurist beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein äußert sich zur Rechtswidrigkeit der Facebook Like-Button und Fanpages. Unter anderem weist er auf die Möglichkeit drohender Bußgelder für Webseiten-Betreiber hin.
Weitere Links und Informationen zum Verbot der Facebook Like-Button und Fanpages in Schleswig-Holstein:
Der NDR zeigt in einem Video, welche Auswirkungen die Durchsetzung dieses Verbots für viele Organisationen hätte. Auch der Leiter des ULD, Thilo Weichert, kommt hier zu Wort und äußert sich zu dem Verbot.
Auch bei heise.de ist ein sehr interessanter Artikel zu diesem Verbot veröffentlich worden.
Fazit:
Auch wenn im Moment nur Schleswig-Holstein von dem Verbot direkt betroffen ist, hat diese Aktion doch sehr viel Aufmerksamkeit erregt und selbst die Juristen sind sich nicht wirklich einig, ob dieses Verbot gerechtfertigt ist oder nicht.
Falls dies der Fall ist, würde ein Hinweis in der Datenschutzerklärung nicht ausreichen, da das gesetzlich vorgeschriebene Wiederspruchsrecht durch Facebook nicht gewährleistet wird. Man darf gespannt sein, wie das jetzt alles weitergeht.
Sollte dies Schule machen und auch in anderen Bundesländern verboten werden, könnte dies einige Businesses, die sehr stark auf Facebook gebaut haben, ganz schön empfindlich treffen.
Ein mulmiges Gefühl bleibt beim Einsatz des Facebook-Like Buttons auf alle Fälle und jeder Webseitenbetreiber muss wohl für sich entscheiden, ob er ihn weiter einsetzen wird oder nicht. Ich für meinen Teil werde wohl agieren und den Like-Button in naher Zukunft von all meinen Seiten entfernen.
Wie stehst du zu diesem Verbot? Findest du es gerechtfertigt oder übertrieben?
Olá e bom dia liebe Gerlinde!
Eine interessante Information, die du uns da bietest.
Da darf man ja gespannt sein, wie sich das weiter entwickelt. Auch für mich stellt sich diese Frage, da ich gerade dabei bin, im Socialmedia-Bereich Aktivitäten zu entwickeln. Dabei unterliege ich nicht einmal den deutschen Behörden, was Abmahnungen angeht, da ich weder in Schleswig-Holstein, noch sonst wo in Deutschland meinen Geschäftssitz habe und deren Arm bis zu mir nicht reicht. Nichtsdestotrotz aber geht es mir da nicht nur um rechtliche Belange, sondern auch darum, Facebook nicht unnötigerweise irgendwelche Daten in die Hand zu spielen.
Google+ als Konkurrent ist vom Grundsatz her ja auch auf bestimmte Daten aus, und ich erinnere mich, dass man seitens von Google einst auch nicht sehr erfreut war über das deutsche Datenschutzrecht und sich zunächst etwas geziert hat. Doch wie man hört, ist Google durchaus gesprächs- und kompromissbereit, was man seitens Facebook überhaupt nicht erkennen kann.
Klar, beiden geht es letztendlich ums Geld, keine Frage. Aber mein Gefühl sagte mir von Anfang an, dass man bei Google+ besser aufgehoben ist als bei Facebook. Ob das die Realität rechtfertigt, bleibt abzuwarten, aber ich werde mich wohl mehr und mehr auf Google+ konzentrieren. Ist mir einfach auch sympathischer.
Liebe Grüße – und auch dir einen schönen Sonntag
Jan
Hallo Jan,
danke für dein ausführliches Feedback. Ja, das stimmt, auch Google hat sich anfangs geziert, ist aber inzwischen wohl recht gesprächsbereit, wie man hört. Hat sich schließlich auch auf diese teure Verpixelung eingelassen.
Bei Facebook dagagen ist tatsächlich in dieser Richtung noch nichts passiert. Aber vielleicht kommt ja jetzt doch endlich Bewegung rein.
Was Google+ betrifft, bin ich vollkommen deiner Meinung; auch ich fühle mich dort nicht nur wesentlich wohler, sondern ich liebe Google+! Es ist viel klarer strukturiert, aufgeräumter und angenehmer zu nutzen durch die Circle. Und im Business-Bereich bietet es super Möglichkeiten, wie Newsletter an bestimmte Circle, Hangouts als Markeinginstrument …
Auch zum „Schmökern“ gibt es hier sehr viel Interessantes.
Ein klares Votum von mir: Google+ ist meine klare Nummer 1!
Einen schönen Sonntag Abend noch nach Protugal.
Liebe Grüße
Gerlinde
Hallo allerseits,
vorweg: ich habe keinen Facebook-Account. Ich sehe nicht, dass der Like-Button gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, weil:
Ich glaube (belehrt mich eines Besseren, wenn falsch), dass der Like-Button eh nur funktioniert, wenn der Website-Besucher gleichzeitig bei Facebook eingelogt ist. Und wenn man aber bei Facebook eingelogt ist, musste man sich ja erstmal bei Facebook anmelden und einen Account anlegen. Und bei Anlegen des Facebook-Accounts muss man garantiert irgendwelche Datenschutz-Klauseln (Datenverwendungs-Klauseln) bestätigen und schon hat Facebook die Erlaubnis. Der Nutzer kann ja beim Anlegen seines Facebook-Accounts gern der Datenverwendung (entsprechend § 15 (3) TMG) widersprechen und darf sich dann eben keinen Facebook-Account anlegen.
Wenn ich (als Nicht-Facebook-Nutzer) auf einen Like-Button klicke, dann kann Facebook außer meiner IP-Adresse eh nichts von mir speichern. Aber das macht sowieso jede Website.
Schönen Sonntagabend.
Ralf
Hallo Ralf,
das stimmt, der Like-Button funktioniert nur, wenn du dich in deinen Facebook-Account einloggst.
Auch, dass man durch Anmeldung bei Facebook sich mit den Datenschutzvereinbarungen einverstanden erklärt, jedoch sind diese sehr schwammig und die Wenigsten sind sich vermutlich darüber im Klaren, was sie Facebook damit tatsächlich ermöglichen.
Der Anwalt Thomas Helbing weist in einem bereits von mir erwähnten Artikel darauf hin, dass jeder Weseitenbetreiber durch Einbinden des Facebook Like-Buttons, Facebook die Tür öffnet, die Daten seiner Besucher zu erheben und zu verwerten.
Ein kurzes Zitat aus dem Artikel:
„Kaum ein Nutzer dürfte erwarten, dass sein Browser eine Anfrage an Facebook sendet, wenn er eine beliebige Webseite aufruft, die einen kleinen „Gefällt mir“ Button von Facebook enthält (wovon er zuvor meist auch gar nichts weiß). Erst recht erwartet er nicht, dass Facebook erfährt, wann und welche Seite er besucht hat, unabhängig davon ob er mit dem Social Plugin interagiert oder es gänzlich ignoriert. Zur Erinnerung: Auch ohne Betätigung des „Gefällt mir“ Buttons kann Facebook den Nutzer schon bei Auslieferung, also Anzeige, des Buttons identifizieren. Auf diese Weise erhält Facebook nicht nur einen Social Graph, mit dem Wissen wem was gefällt, sondern auch Informationen darüber, wer welche Seiten im Netz besucht hat. Je mehr Seiten die Social Plugins nutzen, desto umfassender kann Facebook das Surfverhalten seiner User erfassen.“
Es scheint ja so zu sein, dass die Daten in die USA geschickt und dort ausgewertet werden, aber was passiert dann damit?
Wenn man im Online-Business tätig ist, dann sieht man das alles vermutlich nicht so krass, das gehört nunmal zum Job und wird so hingenommen. Aber viele unserer Leser oder Kunden sehen das vielleicht ganz anders und da liegt der Hund begraben.
Viele Unternehmen, ob groß oder klein, haben Facebook als zusätzichen Motor für ihr Business erkannt und nutzen es ausgiebig und für für die stellt natürlich diese schwammige und undurchsichtige Rechtslage mit Facebook immer ein Damokles-Schwert dar. Allein dafür wäre eine sinnvolle Klärung wie mit Google sehr wichtig.
Liebe Grüße
Gerlinde
Ich habe dazu heute einen interessanten Blogartikel von dem Rechtsanwalt Ferner aus Alsdorf gelesen.Ich finde das ganze als eine Anmaßung gegenüber allen Internetusern.Ich vermute hier die Devise- Gönne nicht den anderen das Futter,was Du nicht selbst bekommen kannst- .Ich meine, wäre doch eine feine Sache,wenn man dann von den Webseitenbetreibern Gelder zur Aufbesserung dieser Datenschutzeinrichtung und des Staates einfordern könnte.
Hier ist der Link von der Rechtsanwaltseite: http://bit.ly/eQ705B
Viel Vergnügen und eine gute Woche.
Manfred
Hallo Manfred,
danke für deinen Link und dein Feedback. Ich vermute mal, diese Diskussion wird uns noch eine Weile begleiten und hoffentlich eben nicht dahin führen, dass die Webseitenbetreiber die Zeche zahlen müssen für das, was andere andere tun.
Fakt ist aber, dass es genau die Webseitenbetreiber sind, die damit geschädigt und verunsichert werden.
Mal sehen, wie`s weitergeht – es bleibt spannend.
Liebe Grüße
Gerlinde
mal eine frage.
sind ALLE in deutschland damit gemeint oder die aus schleswig?
Das Verbot gilt für Schleswig-Holstein. Sollte allerdings bei dem Treffen der Verantwortlichen, das wohl demnächst stattfindet, nichts rauskommen, kann man vermutlich damit rechnen, dass dies weitere Kreise um sich zieht oder aber dieses Verbot zu der einen oder anderen Abmahnung in ganz Deutschland motiviert.
Schließlich gilt die Rechtslage ja für ganz Deutschland.
Es bleibt spannend, ich werde jedenfalls weiter darüber schreiben, wie es sich entwickelt und ob Facebook sich endlich bewegt. Schließlich setzen inzwischen enorm viele Businesses gerade auf die Fanpages, die ja sogar noch stärker betroffen sind als der Like-Button.
Jeder kann es inzwischen überall lesen, der deutsche Datenschutz will den „Like Button“ von Facebook auf Webseiten nicht mehr sehen. Auf der einen Seite kann ich die Aufregung natürlich verstehen. Mir behagt das auch nicht dass die Amis alle unseren Daten von uns sammeln. In naher Zukunft, womöglich nochnicht jetzt, kann man aus diesen Datenbanken wertvolle Wirtschaftliche Vorteile ausfiltern können. Auch ich bin ein FB Fan und gebe da zuviele Daten von mir ein. Wohin das alles noch führen wird ist zur Zeit noch nicht bekann.