Neues Buttonlösung-Gesetz

Was ist das neue Buttonlösung-GesetzHast du bereits umgerüstet und dabei das neue Buttonlösung-Gesetz berücksichtigt?

Falls dies nicht der Fall ist, ist Eile geboten, denn ab dem 1. August 2012 ist die sogenannte neue Buttonlösung Pflicht und sollte unbedingt umgesetzt sein, um kein Abmahnrisiko einzugehen.

Sicher hast du schon einiges über die neue Buttonlösung gelesen, deshalb möchte ich hier nicht ewig ausschweifen und nur kurz beschreiben, wie der neue Verkaufsbutton aussehen sollte.

Wichtig finde ich es jedoch zu betonen, dass es nur mit dem Austauschen des Buttons nicht getan ist, um dem neuen Buttonlösung-Gesetz gerecht zu werden.

Mir ist nämlich in diversen Gesprächen aufgefallen, dass der genauso wichtige Informationsteil von vielen nicht so richtig wahrgenommen wurde. Deshalb auch hierzu noch einige Anmerkungen.

Wie sieht die neue Buttonlösung aus?

Um den Verbraucher vor Abzocke zu schützen, muss auf dem Verkaufsbutton ein eindeutiger Hinweis sein, dass es sich um ein zahlungspflichtiges Produkt handelt.

Hierzu empfiehlt das Buttonlösung-Gesetz die Beschriftung:

„Zahlungspflichtig bestellen“

Erlaubt sind  allerdings auch folgende Formulierungen:

„Kostenpflichtig bestellen“
„Kaufen“
„Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“

Nicht erlaubt sind Formulierungen wie:

„Bestellung abschließen“
„Bestellen“
„Weiter“
„Anmelden“
etc.

Neben dem Text ist allerdings auch die Gestaltung wichtig. So muss die Schrift deutlich und klar lesbar sein. Also keinesfalls Schrift und Buttonfarbe im selben Farbton, die Farben müssen sich deutlich voneinander abheben und die Schrift muss gut lesbar sein.

Informationspflicht zum neuen Buttonlösung-Gesetz

Wenn du den Verkaufsbutton der neuen Buttonlösung angepasst hast, steht dir eine weitere Aufgabe bevor, nämlich auch deiner Informationspflicht nachzukommen.

Du musst nämlich deinen potentiellen Kunden in verständlicher und klar ersichtlicher Art und Weise die Informationen zur Verfügung stellen.

Diese Produkt- oder Dienstleistungs-Informationen müssen unbedingt vor dem Kauf-Button stehen und dürfen auch nicht durch Trenn-Elemente räumlich abgegrenzt sein.

Zu den Informationen, die angegeben werden müssen, zählen die wesentlichen Eigenschaften, der Gesamtpreis inklusive Steuern und Abgaben, Fracht-, Lieferkosten und alle weiteren anfallenden Kosten des angebotenen Produktes oder Dienstleistung.

Bei längerfristigen Verträgen muss die Mindestdauer der Verpflichtungen dem Verbraucher klar dargestellt werden, sowie die Laufzeit und die Kündigungsmodalitäten.

Gerade für Shop-Betreiber ist dies der schwierigere Punkt, da hier keine wirklich klare Vorgabe vom Gesetzgeber vorliegt, deshalb kann man eigentlich – um sicherzugehen – nur raten, dass auf der Bestellseite nochmal die wesentlichen Merkmale aufgeführt werden.

Wo gilt das neue Buttonlösung-Gesetz nicht?

Das neue Buttonlösung-Gesetz gilt nicht für B2B-Geschäfte, es soll nämlich den Endverbraucher vor Abzocke schützen.

Allerdings liegt es in einem solchen Fall in deiner Verantwortung sicherzustellen, dass tatsächlich keine Endverbraucher Zugriff auf dieses Angebot haben. Andernfalls muss auch hier die Buttonlösung eingehalten werden.

Auch eBay ist von dem neuen Buttonlösung-Gesetz nicht betroffen, da kann weiterhin die Formulierung „Gebot abgeben“ und „Gebot bestätigen“ verwendet werden.

Was passiert, wenn das neue Buttonlösung-Gesetz nicht eingehalten wird?

Wenn du die neuen Richtlinien nicht einhältst, drohen nicht wie bisher nur Abmahnungen von Mitbewerbern, sondern deine abgeschlossenen Verträge sind schlichtweg ungültig und du hast keinen Anspruch auf Bezahlung deines Produktes oder deiner Dienstleistung.

FAZIT:

Das neue Buttonlösung-Gesetz solltest du keinesfalls ignorieren und unbedingt rechtzeitig umsetzen, um Abmahnungen oder ungültigen Verträgen vorzubeugen.

Weitere Informationen zum neuen Buttonlösung Gesetz findest du in einem sehr informativen Whitepaper des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. oder beim Händlerbund Dienstleistungs AG & Co. KG, die du dir kostenlos downloaden kannst.

12 Gedanken zu „Neues Buttonlösung-Gesetz“

  1. Interessanter Artikel, hoffentlich wird dieses Gesetz vielen helfen, ich habe deinen Artikel gleich meiner Schwester weitergesendet, die befindet sich in einer solchen Situation, in der ihr deine Tips helfen könnten…

  2. Wirklich interessanter Artikel, ich bin sicher dass es vielen helfen kann, die sich in dieser unbestimmter und eigentlich nicht bequemer Situation befinden…

  3. WIr mussten auch kürzlich unseren ganzen Shop überarbeiten, um nicht abgemahnt zu werden. Ich weiß nicht so recht, was ich davon halten soll. Einerseits ist es ja eine gute Intention, den Verbraucher schützen zu wollen, andererseits ist das mal wieder typisch deutsch…

  4. Ich dachte mir ja erst, dass ich die Lösung blöd finde, aber gerade für so Angelegenheiten wie PR-Portale ist das durchaus gut, denn da weiß man schließlich ohne langes AGB lesen sonst oft nicht, ob's was kostet, oder nicht.
    Gruß Mathias

  5. Hallo,
    also ich muss sagen ich finde diese idee eigenlich gar nicht so schlecht denn ich bin ebenfalls der meinung das dann eben keiner mehr sagen kann er hätte ja von nichts gewusst und sei unschluldig an der ganzen sache.

  6. Na ja, also Betrüger oder Abzocker hält dieser Button nicht ab. Das einzige was vielleicht ein vorteil ist, ist wirklich so wie Marie schon schrieb, das keiner mehr sagen kann, er wusste nicht, das es was kostet.

  7. Laut meiner Erfahrungen haben sich die meisten Webshops noch nicht ans neuen Gesetz angepasst, vielleicht haben die auch noch nicht vom neuen Gesetz gehört, danke für die wichtige Information!

  8. Ob diese Lösung schwarze Schafe davon abhält, weiterhin Ihr Unwesen zu treiben, bleibt erst einmal dahin gestellt. In den letzten Tagen und Wochen ist mir der neue Button – gefühlt- jedenfalls nicht aufgefallen.
    Da werden sich die Abmahnabwälte sicherlich freuen.

  9. Obwohl das Gesetzt jetzt offiziell ist, gibt es immer noch Shops die es nicht verwenden. Ich frage mich, wie lange die damit noch durchkommen werden. Den eigentlich Zweck, wird die Änderung des Buttons, aber nicht lösen. Schließlich war der Grundgedanke ja, dass es weniger Missbrauch und Abzocke geben soll. Ich glaube, dass geht genauso weiter.

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